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Regionale Fördermöglichkeiten Programm des Landes NRW

Dieses Programm des Landes NRW ist insbesondere interessant für Bürger, die ein Haus bauen möchten oder auch in Mietwohnungsbau investieren möchten.

Die Landesregierung stellt innerhalb der Laufzeit von 2018 bis 2022 einen Fördertopf mit einem Gesamtvolumen von 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Land hat die Gelder in verschiedene Töpfe verteilt.

Für das Jahr 2019 gilt Folgendes: 

730 Millionen Euro bei: 
Neuschaffung von Mietwohnungen, Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, experimenteller Wohnungsbau 

120 Millionen Euro bei: 
Maßnahmen der Quartiersentwicklung und auf Grundlage kommunaler wohnungspolitischer Handlungskonzepte inkl. Maßnahmen in regionaler Kooperation

100 Millionen Euro bei: 
Neuschaffung und Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums sowie Erwerb vorhandenen Wohnraums 

100 Millionen Euro bei: 
Modernisierungsmaßnahmen im Bestand mit dem Schwerpunkt auf Reduzierung von baulichen Barrieren, Verbesserung der Energieeffizienz, des Einbruchschutzes und der Digitalisierung sowie des Wohnumfelds

50 Millionen Euro bei: 
Wohnraum für Studierende (Wohnungen und studentische Wohnheimplätze)

Hier können Sie sich das PDF des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit allen Infos downloaden: 

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Einbruchschutz wird im Land Nordrhein-Westfalen staatlich gefördert

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ab sofort der Einbau von Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch am und im Gebäude gefördert wird.

Diese Förderung erfolgt unabhängig davon, ob im Rahmen der Modernisierung auch energetische Verbesserungen erfolgen oder die Barrierefreiheit des Objektes erhöht wird. Für diese Art von kombinierten baulichen Maßnahmen gibt es anderweitige Fördermaßnahmen/-programme.

  • Förderung „Einbau von Sicherheitstechnik“

    Unabhängig vom Abbau der Barrieren oder der energetischen Sanierung können Sie auch eine Förderung allein für den Einbau von Sicherheitstechnik beantragen (genauere Infos oben). Der Antrag, den Sie hierfür ausfüllen müssen, ist derselbe wie der zur Reduzierung von Barrieren. Abbau von Barrieren und Reduzierung von Sicherheitslücken sind in diesem Fall gleich zu behandeln.

  • Förderung „Reduzierung von Barrieren/Verbesserung der Energieeffizienz“

    Für die Erhöhung der Barrierefreiheit und/oder die Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Hauses können Sie ebenfalls eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Diese besteht zum einen aus einem zinsgünstigen Darlehen und zum anderen aus einem Tilgungsnachlass in Form eines Teilschuldenerlasses. Der Tilgungsnachlass beträgt 20 Prozent des anerkannten Gesamtdarlehenbetrages (nach Prüfung des Kostennachweises auf Antrag). Im Rahmen dieser Modernisierung können Sie zusätzlich auch Sicherheitstechnik einbauen, um den Einbruchschutz Ihrer Wohnung zu erhöhen. Die Förderung deckt diese Kosten dann ebenfalls ab.

  • Förderung „Maßnahmen zum Einbruchschutz“

    Unterstützt werden Maßnahmen zum Einbruchschutz mit einem zinsgünstigen Darlehen (Effektivzins: 1 %) bis zu max. 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 1.500 Euro und höchstens 15.000 Euro pro Wohnung/Haus. Demnach ist ein Antrag auf Förderung ab einem Gesamtwert von 3.000 Euro möglich. Einen direkten finanziellen Zuschuss gibt es bei diesem Förderprogramm nicht!

Die Stadt Heidelberg fördert privaten Wohnraum

Der Freistaat Sachsen fördert Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden auf der Basis einer energetischen Bewertung mit einem öffentlichen zinsgünstigen Darlehen.

Für die technische und wirtschaftliche Bauberatung und -betreuung wird ein Zuschuss von maximal 1.000 Euro gewährt.

Als Beispiele für förderfähige Maßnahmen seien genannt:

  • Verbesserung der Wärmedämmung beheizter Räume
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Verbesserung der Energieeffizienz

Seit September 2014 können in Verbindung mit den oben beispielhaft genannten Maßnahmen zur energetischen Sanierung zusätzlich auch solche zur Verbesserung des Einbruchschutzes gefördert werden.

So erhalten Sie die Förderung

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass sich das Vorhaben in einem Gebiet befindet, das nach dem städtebaulichen Entwicklungskonzept als integrierte Lage ausgewiesen ist oder den demografischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht. Nutzen Sie im ersten Schritt des Verfahrensablaufes das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Das Formular zur energetischen Sanierung „Bestätigung zur Verbesserung des Einbruchschutzes“ der Sächsischen Aufbaubank können Sie direkt hier downloaden.

Hinweis: Die genauen Bedingungen der jeweiligen Förderung erfahren Sie beim jeweiligen Träger. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.

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