Gültig ab 01.07.2021
FN 358506 s
IZ NÖ-Süd, Straße 7, Objekt 58D, 1. OG, Top 4
2355 Wiener Neudorf
Tel.: +43 2236 660 630 – 0
E-Mail: info@abus.at
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Käufer und uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Sie werden vom Kunden mit Bestellung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und auch für alle nachfolgenden Aufträge. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Zustimmung von uns.
1.3. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrages sowie Erklärungen von Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt entweder mit unserer schriftlichen Bestätigung und entsprechend deren Inhalt oder durch entsprechende Lieferung zustande. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Erfolgt ohne Bestätigung unverzüglich Lieferung, kommt der Vertrag mit der Lieferung zustande.
2.2 Bestellung über den Webshop/Partnerportal:
2.2.1 Der Webshop ist nur für ausgewählte, registrierte Kunden zugänglich. Die Auswahl der Kunden bestimmen wir.
2.2.2 Die Präsentation der Waren im Webshop stellt kein bindendes Angebot unsererseits auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
2.2.3 Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
a. Bei erstmaliger Registrierung im Webshop hat der Kunde seine Daten zu hinterlegen (Firmenbezeichnung, Kundennummer, Rechnungsadresse, UID-Nummer, E-Mail-Adresse). Nach erstmaliger Registrierung ist nur mehr eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Kennwort erforderlich.
b. Auswahl der gewünschten Ware
c. Prüfung der Angaben im Warenkorb
d. Bestätigung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“
e. Durch das Absenden der Bestellung („zahlungspflichtig bestellen“) im Webshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit uns allein maßgeblich an.
f. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch uns dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
2.3. Unser Kunde als Wiederverkäufer ist für den Inhalt seines Vertragsverhältnisses zu seinem Kunden (Endkunden), wie insbesondere die Auswahl der Produkte für diesen Endkunden und die Projektierung ausschließlich verantwortlich. Unsere Angebote an unseren Kunden erstellen wir freibleibend und unverbindlich auf Basis der erteilten Informationen. Wir erbringen insbesondere keine Projektierungsleistungen. Dafür, dass die von uns unserem Kunden angebotenen Produkte und seine Projektierung dem Inhalt des Vertragsverhältnisses zum Endkunden entsprechen, ist allein unser Kunde verantwortlich.
3. Preise
3.1. Die in unseren Angeboten genannten Preise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager in Euro netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, ohne Versicherung und Verpackung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2. Wir sind berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisveränderungen oder Änderungen bei Steuern oder anderen Abgaben eintreten.
3.3. Preisänderungen behalten wir uns auch für den Fall vor, dass sich bei einer getätigten Bestellung im Webshop zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Auslieferung Preisanpassungen des Lieferanten ergeben haben, die die Änderung des Preises notwendig machen.
3.4. Unser Angebot an unsere Kunden wird für das jeweilige konkrete Vertragsverhältnis abgegeben. Aufgrund der Zahlungskonditionen oder anderer Vereinbarungen kann sich der Preis auf Lieferungen innerhalb eines einheitlichen Vertragsverhältnisses ändern.
4. Lieferung und Lieferfrist
4.1. Sämtliche Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist von uns zu vertreten.
4.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen trägt der Kunde die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
4.4. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages mit einem Zulieferer den Liefergegenstand nicht erhalten. Wir sind nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
4.5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
4.6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Lieferung ab Werk
5.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. ab Lager, in beiden Fällen auf Gefahr des Kunden, auch bei Frankolieferung. In jedem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Lieferung das Werk oder Lager verlassen hat.
5.2. Die Lieferung erfolgt unversichert, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Versandart bestimmen wir nach unserem Ermessen.
5.3. Der Transport der Ware zum Kunden ist von diesem selbst zu organisieren. Dabei trägt der Kunde das Transportrisiko.
6. Zahlung
6.1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
6.2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
6.3. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; für den Zeitpunkt des Zugangs kommt es auf den Eingang bei ihm an.
6.4. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
6.5. Wechsel oder Schecks nehmen wir nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber, d. h. unter der Voraussetzung entgegen, dass sie wertbeständig diskontiert werden können. Diskontspesen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
6.6. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.
6.7. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Im Falle von Mängelrügen bleiben die Gegenansprüche des Kunden unberührt.
7. Verpackungen
Transport- und alle sonstigen erforderlichen Verpackungen werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine gesetzeskonforme Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
8. Preise / Zahlungsbedingungen
8.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise "ab Werk". Hinzu kommen:
8.2. Die Preise der Kaufgegenstände verstehen sich in EURO.
8.3. Wir berechnen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Lieferzeitpunkt diese Kostenfaktoren, insbesondere Material, Löhne, Fracht, Abgaben usw. ändern, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.
8.4. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen abgerechnet.
8.5. Für die Ausführung von Klein- und Kleinstaufträgen werden laut gültiger Preisliste anteilige Kosten berechnet.
8.6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Kaufpreis zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto (ohne Abzug) ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto.
8.7. Wir sind bei Fehlen einer eindeutigen Widmung berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Kunden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen aus derselben Lieferung/Leistung geltend machen.
8.9. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder sind Umstände bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, oder nach Vertragsabschluss erkennbar wurden, so sind wir unbeschadet weiterer Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder die Stellung uns genehmer, angemessener Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte vom Vertrag zurückzutreten.
8.10. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle durch die Nichtausführung des Vertrages / der Verträge entstehenden Schäden einschließlich entgangenem Gewinn zu ersetzen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag infolge Zahlungsverzug des Kunden vor und macht ABUS Austria GmbH von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist ABUS Austria GmbH berechtigt, Schadenersatzansprüche aufgrund Zahlungsverzuges pauschal in Höhe von 15% des vereinbarten Nettorechnungsbetrages vom Kunden zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. In diesem Fall ist der pauschalierte Verzugsschaden auf den weitergehenden Verzugsschaden anzurechnen.
8.11. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung unserer Forderungen verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen, Anwaltskosten oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.
8.12. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung Ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen.
8.13. Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruches auf das uns zustehende Entgelt ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu fordern und die Lieferung bis zur Erfüllung unserer Ansprüche zu verweigern.
9.Warenrückgabe
9.1. Warenrückgaben sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich und im Einzelfall mit uns vereinbart sind. Die Rückgabe hat original verpackt und frachtfrei zu erfolgen.
9.2. Für alle Warenrückgaben berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 20% des jeweiligen rabattierten Verrechnungspreises. Falls der Aufwand der Ausarbeitung höher ist, wird dieser gesondert berechnet.
9.3. Sonderanfertigungen sowie defekte und beschädigte Produkte sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Produkte, die wir gegebenenfalls nicht mehr oder in modifizierter Form im Programm haben.
10.Eigentumsvorbehalt
10.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Jede Verpfändung ist untersagt. Der Käufer hat uns stets über den genauen Verbleib der in unserem Eigentum stehenden Ware in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat uns auch von allen Beschädigungen und Besitzwechseln der Kaufsache zu informieren.
10.2. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
10.3. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen, damit wir Exszindierungsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Exszindierungsklage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.
10.4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
10.5. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache.
10.6. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
10.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
11.Gewährleistung
11.1. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 UGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Ware ist unverzüglich nach Empfang der Lieferung zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich, unter Angabe einer möglichst detaillierten Beschreibung des Mangels, zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware, insbesondere sogenannter B-Ware, wird von uns jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Anerkennung von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.
11.2. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu unseren Lasten ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung umgehend nach Erhalt zu prüfen. Etwaige Einwendungen hat der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes gilt die Rechnung als akzeptiert.
11.4. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch, im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises des mangelhaften Produktes.
11.5. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen. Eine Verbesserung ist insbesondere nach einem erfolglosen Versuch nicht möglich oder tunlich.
11.6. Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel und Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Hitze) entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn von Seiten des Käufers oder Dritter ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die mit dem geltend gemachten Mangel in ursächlichem Zusammenhang stehen.
11.7. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
11.8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Verbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als dem Lieferort oder der Niederlassung des Kunden gebracht worden ist.
11.9. Die Frist zur Geltendmachung von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen beträgt ein (1) Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
11.10. Mängel, die der Kunde selbst zu vertreten hat und unberechtigte Reklamationen werden wir, soweit der Kunde Unternehmer ist, im Auftrag und auf Kosten des Kunden beseitigen.
12. Verzicht des Kunden auf den Regress gemäß § 933b ABGB
12.1. Als Wiederverkäufer erhält der Kunde einen pauschalen Fachhandelsrabatt auf alle bestellten Waren und verzichtet im Gegenzug auf die im zustehenden Rechte gemäß § 933b ABGB, wonach er bei Gewährleistungen gegenüber Verbrauchern gegen uns auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Regressanspruch hat.
12.2. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
13. Haftung
13.1. Bei uns zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schadenersatzansprüchen haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind ausgeschlossen. Für (Mangel-)Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden und sonstige indirekte Schäden haften wir nicht.
13.2. In jedem Fall trifft die Beweislast für unser Verschulden den Kunden.
13.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch ein Jahr ab Übergabe geltend gemacht werden.
13.4. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftigkeit unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13.5. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
14. Gewerbliche Schutzrechte
14.1. An Bildern, Filmen, Abbildungen, Datenblättern, Zeichnungen, Kalkulationen, Informationsmaterialien und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Die nicht ausschließlich private Nutzung bzw. die zweckwidrige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, durch den Kunden bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages auf Grund von ihm beigestellter Unterlagen, Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte Dritter, verletzt werden.
14.2. Die von uns zur Herstellung des Vertragsgegenstandes im Auftrag des Käufers hergestellten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Vorrichtungen, Unterlagen usw. bleiben auch dann, wenn die Vertragsbeziehungen enden, unser Eigentum und werden bei Vertragsbeendigung nur dann dem Käufer ausgeliefert, wenn sie gesondert berechnet werden.
15. Datenschutz
15.1. Der Kunde und wir sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
15.2. Wir verarbeiten zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Art. 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.abus.com/at/Datenschutzerklaerung.
15.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass wir die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten dürfen.
16. Elektronischer Geschäftsverkehr
16.1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.
16.2. Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.
17. Adressänderung
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Wirksamkeit, Sonstiges
18.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma.
18.2. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
18.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, den Kunden auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
18.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Für die Ausführung von Klein- und Kleinstaufträgen wird bei Rechnungen bis € 175,00 ein Aufschlag von € 8,00 berechnet.
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit!
Die Berechnungsgrundlage für den Händler-EK ist der UVP € exkl. MwSt. minus Händlerrabatt plus aktuell gültige Umsatzsteuer.
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