KfW Förderung gestoppt, damit auch der Einbruchschutz
Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Produkt Barrierereduzierung-Investitionszuschuss (455-B) keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.
Hintergrund ist die ab sofort geltende hauswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima-und Transformationsfonds (KTF).
Bereits zugesagte Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.