Fördermöglichkeiten der KfW in Sachen Einbruchschutz:
Förderprodukt "Einbruchschutz – Investitionszuschuss"
455-E / Für Mieter und Eigentümer
So werden Maßnahmen zum Einbruchschutz bezuschusst:
- Die Obergrenze für einen Zuschuss liegt bei 1.600 Euro
- Mindestinvestition: 500 Euro mit 20 Prozent Zuschuss
- Bis 1.000 Euro Investition: 20 Prozent Zuschuss
- Von 1.000 Euro bis 15.000 Euro: 10 Prozent Zuschuss
Sie können die Anträge online stellen: zum KfW-Zuschussportal
Was zählt zur Förderung dazu?
Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.
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Förderprodukt "Altersgerecht Umbauen"
159 - Für alle, die Barrieren in ihren eigenen vier Wänden verringern und sich vor Einbruch schützen möchten
Dies beinhaltet das Förderprodukt:
- Kredit bis 50.000 Euro (unabhängig davon, wie alt Sie sind)
- Ab 0,78 Prozent effektiver Jahreszins
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
- Privatpersonen können zusätzlich einen Zuschuss für das Förderprodukt Einbruchschutz (455-E) beantragen, und darüber hinaus auch für Barrierereduzierung (455-B)
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Januar 2020:
100 Millionen Euro für das Programm "Altersgerecht Umbauen"
Programm 159, Altersgerecht Umbauen (Kredit)
Für 2020 stellt das Bundesinnenministerium 100 Millionen Euro für barrierereduzierende Maßnahmen zur Verfügung. Anträge können also auch ab sofort wieder gestellt werden. Die barrierereduzierenden Maßnahmen können mit Einbruchschutzmaßnahmen kombiniert werden. So erhöhen Eigenheimbesitzer nicht nur die Sicherheit Ihres Zuhauses, sondern können gleichzeitig eigenen vier Wände altersgerecht umbauen.
Zum KfW-Zuschussportal
TIPP
Reichen Sie den Antrag unbedingt vor der Umsetzung ein!
Denn eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen außerdem, einen Fachmann zu kontaktieren, der Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Produkte und dem Ausfüllen der Anträge behilflich zur Seite steht. Viele Sicherheitsfachgeschäfte haben Erfahrung mit den Förderprogrammen und können Sie kompetent unterstützen.
Hinweis:
Die genauen Bedingungen der jeweiligen Förderung erfahren Sie beim jeweiligen Träger. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.